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BGH, 10.02.1994 - III ZR 150/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wert eines Feststellungsbegehrens bei einer leugnenden Feststellungsklage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50
Negative Feststellungsklage. Streitwert
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - III ZR 150/93
Der Wert des abgewiesenen Feststellungsbegehrens der Klägerin ist nach § 9 ZPO a.F. (vgl. die Übergangsregelung in Art. 14 Abs. 2 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993, BGBl. I 50) mit 400 × 12 × 12, 5 = 60.000,00 DM anzunehmen; ein Abschlag kommt dabei hier nicht in Betracht, weil es sich um eine leugnende Feststellungsklage handelt (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 2, 276).